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   OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00   

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https://dejure.org/2000,4387
OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2000 - 9 W 82/00 (https://dejure.org/2000,4387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mehrgliedrigen GmbH: Nachträgliche Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 181 BGB ; § 3 GmbHG ; § 53 GmbHG ; § 54 GmbHG
    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens; Erforderlichkeit einer formell ordnungsgemäßen Satzungsänderung; Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers; Änderung einer Vertretungsbefugnis ; Eintragungsfähigkeit einer Tatsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens; Erforderlichkeit einer formell ordnungsgemäßen Satzungsänderung; Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers; Änderung einer Vertretungsbefugnis ; Eintragungsfähigkeit einer Tatsache

  • Judicialis

    BGB § 181; ; GmbHG § 3; ; GmbHG § 53; ; GmbHG § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 3 § 53 § 54
    GmbH: Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des Selbstkontrahierens durch Satzungsänderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00
    Denn jedenfalls für den Fall, dass eine generelle Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Selbstkontrahierens erteilt werden soll, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH DB 1983, 1193 f; BGH GmbHR 2000, 136 ff), die formell ordnungsgemäße Änderung der Satzung zumindest dann zu verlangen, wenn - wie hier der Gesellschaftsvertrag vom 25. November 1996 - die bisherige Satzungsregelung auf Dauer geändert werden soll.
  • BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80

    Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2000 - 9 W 82/00
    Nicht jede Änderung der Vertretungsbefugnis ist damit Satzungsänderung; was materiell nicht zur Satzung gehört und nur formell mit dem Gesellschaftsvertrag verbunden ist, kann ohne Beachtung der Vorschriften des § 53 GmbHG aufgehoben oder geändert werden (BayObLG, BB 1980, 1442 f m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2011 - 20 W 95/11

    Befreiung des Liquidators von den Beschränkungen des § 181 BGB

    3 Z 41/85">aaO.; so auch für die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in der werbenden Gesellschaft u.a. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.03.2010, Az. 12 W 376/10, KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2006, Az. 1 W 252/05, Beschluss des erkennenden Senats vom 08.12.1982, Az. 20 W 132/83, OLG Köln, Beschluss vom 02.10.1992, Az. 2 Wx 33/92,OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2000, Az. 9 W 82/00, jeweils zitiert nach juris; zu Gegenansicht in der Literatur vergleiche die Nachweise im Beschluss des OLG Nürnberg, aaO).
  • OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 19/10

    Vereinfachte GmbH-Gründung: Anwendbare Vorschriften bei Vorlage eines geänderten

    Zu Recht hat das Registergericht daher das Fehlen der nach herrschender Meinung (vgl. BGHZ 87, 59/61; 114, 167/170; BFH GmbHR 1997, 34 f. BayObLGZ 1984, 109/111; OLG Köln GmbHR 1993, 37; OLG Celle GmbHR 2000, 1098; KG NZG 2006, 718; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner GmbHG 4. Aufl. § 35 Rn. 31; Scholz/-Schneider GmbHG 10. Aufl. § 35 Rn. 98; a.A. Roth/Altmeppen GmbH 6. Aufl. § 35 Rn. 76; Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack aaO § 35 Rn. 132; Lutter/Hommelhoff/Kleindiek GmbHG aaO § 35 Rn. 52; Ulmer/Paefgen GmbHG § 35 Rn. 64) erforderlichen satzungsmäßigen Grundlage für die Befreiung des Geschäftsführers von dem Verbot des Selbstkontrahierens im Sinne des § 181 BGB beanstandet.
  • LG Köln, 12.02.2001 - 89 T 2/01

    Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluss

    15 GmbHR 2000, 1098 .
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